Ihr Ansprechpartner in der Konsularabteilung ist:
Mr. MANASS Rachid: Tel.: +493089730028
Verträge und Vollmachten (Gebühr EUR 25,- je Exemplar) sind auf ihrem eigenen Kopfbogen zu schreiben und durch einen Notar und das zuständige Landesgericht vorzubeglaubigen.
Die Bescheinigungen des Patentamtes (Gebühr EUR 25,- je Exemplar) genügt die Beglaubigung durch das Patentamt.
Zertifikate und Herstellererklärungen (Gebühr EUR 25,- je Exemplar) sind durch einen Notar und das zuständige Landesgericht vorzubeglaubigen.
Ursprungszeugnisse oder Manifest bzw. Packing List (Gebühr EUR 75,- je Exemplar) sind durch die IHK vorzubeglaubigen.
Handelsrechnungen (Gebühr EUR 50,- je Exemplar) sind durch die IHK vorzubeglaubigen.
Auf allen Dokumenten ist die genaue Empfängeradresse in Kuwait anzugeben; auf Dokumente zu Pkt. 3 und 4 ist das Ursprungsland sowie der Hersteller der Waren zu vermerken. Werden Materialien verwendet, die nicht aus dem Herstellerland sind, ist auch deren Ursprungsland anzugeben.
Den zu legalisierenden Dokumente ist ein Anschreiben, ein frankierter Rückumschlag für die Rücksendung der Dokumente und die mit Bankstempel versehene Originaldurchschrift der Banküberweisung als Zahlungsnachweis beizufügen.
Die Zahlung der entsprechenden Gebühren sind im voraus zu entrichten auf das Konto der Konsularabteilung der Botschaft des Staates Kuwait, IBAN: DE97 1004 0000 0266 4464 00, BIC: COBADEFFXXX.
Es wird darum gebeten, die aufgeführten Punkte im Sinne einer zügigen Bearbeitung der Unterlagen genau einzuhalten.